Im Gegensatz zum Versorgungswerk zahlen viele private Versicherer in der Regel ab einem Berufsunfähigkeitsgrad von 50%. Damit es im Ernstfall nicht zu unschönen Überraschungen kommt, achten wir für Sie auf das Kleingedruckte.
Definition des versicherten Berufsbildes
Das Berufsbild des Versicherten sollte im Vertragswerk möglichst genau definiert sein. Ein klar formuliertes Bedingungswerk bezieht sich auf den „zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgestaltet war“.
Vorteile kann auch eine Berufsklausel bieten. Mit ihr wird der versicherte Beruf, wie z.B. der des/der Rechtsanwält:in, genau definiert. Diese Regelung kann für selbständige Rechtsanwält:innen vorteilhaft sein. Bei Selbständigen ist im Fall einer Berufsunfähigkeit eine Prüfung der möglichen Umorganisation des Arbeitsplatzes gängige Praxis. Bei manchen Versicherungen entfällt die organisatorische Prüfung durch eine entsprechende Berufsklausel. Maßgeblich ist dann allein die Medizinische Indikation in Verbindung mit dem versicherten Berufsbild.
Regelungen zur Verweisung
Achten Sie in den Versicherungsbedingungen darauf, dass auf eine abstrakte Verweisung verzichtet wird. Das Fehlen einer entsprechenden Bedingung könnte dazu führen, dass man bei Vorliegen einer Berufsunfähigkeit auf einen anderen Beruf, der nicht den eigenen Fähigkeiten und der Lebensstellung entspricht, verwiesen werden kann. Dabei muss es den Verweisungsberuf nur theoretisch geben. Auch wenn der/die Versicherte keine Anstellung in dem neuen Beruf findet, könnte der Versicherer in diesem Fall die Leistungszahlung verweigern.
Manche Versicherer verzichten sogar auf die konkrete Verweisung. Dies bedeutet, dass selbst dann eine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird, wenn die Versicherten bereits einer anderen Tätigkeit nachgehen.
Klauseln zur vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung
Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn die Versicherung auf die Anwendung des § 19 Absatz 3 und 4 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), in dem die schuldlose Anzeigepflichtverletzung der Versicherungsnehmer:in geregelt ist, verzichtet. Anderenfalls hat der Versicherer die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen, wenn schuldlos falsche Angaben zum Gesundheitszustand gemacht wurden.
Nachversicherungsoptionen für Rechtsreferendare und Berufsstarter:innen
Ein gutes Bedingungswerk sollte die Option beinhalten, den Versicherungsschutz ohne eine spätere Risikoprüfung, zumindest jedoch ohne Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Wer in jungen Jahren einen Vertrag abschließt, sichert meist nur ein geringes Gehalt ab. Eine Nachversicherung sollte deshalb in ausreichender Höhe möglich sein. Wichtig ist auch, an welche Voraussetzungen (Existenzgründung,
Finanzierung, Gehaltssprung) eine Erhöhung gebunden ist.
Weltweiter Versicherungsschutz
Gerade für Anwält:innen, die in Großkanzleien oder in international tätigen Unternehmen arbeiten, ist es unverzichtbar, dass ihr Versicherungsschutz weltweit gilt. Hier ist insbesondere darauf zu achten, dass möglichst keine territoriale Beschränkung vereinbart wird.
Die Gesundheitsfragen
Wer bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung falsche Angaben zu seinem Gesundheitszustand macht, riskiert seinen Versicherungsschutz. Der Versicherer wird im Leistungsfall eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung monieren und die Rentenzahlung verweigern.
Sie sollten bei den Gesundheitsangaben auch dann genau sein, wenn Sie den Antrag im Beisein eines Versicherungsvertreters ausfüllen. Teilweise neigen Versicherungsvertreter:innen, die nur für eine Versicherung tätig sind, dazu, zurückliegende Krankheiten zu verharmlosen, um den Vertragsabschluss auf keinen Fall zu gefährden.
Wenn Sie beispielsweise eine drei Jahre zurückliegende krankengymnastische Behandlung nicht angeben, kann dies dazu führen, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren. Es nutzt Ihnen nichts, wenn Sie jahrelang Beiträge für einen Vertrag zahlen, den Sie aufgrund falscher Angaben abgeschlossen haben. Denn dann zahlen Sie für einen Versicherungsschutz, den Sie in Wirklichkeit
nicht haben.
Beim Vorliegen von Vorerkrankungen empfehlen wir daher stets, zunächst anonymisierte unverbindliche Risikovoranfragen an mehrere Versicherer zu richten. Wir vermeiden damit, dass die Versicherer personalisierte Daten von Ihnen speichern und u.U. an die gemeinsame Risikodatenbank der Versicherungswirtschaft weiterreichen. Anhand der dann erhaltenen Angebote können wir dann gemeinsam entscheiden, welches das aus Ihrer Sicht vorteilhafteste Angebot ist.
Diese zusätzliche Dienstleistung kann nur ein unabhängiger Versicherungsmakler für Sie leisten und ist bei uns für Sie kostenlos.
Sondertarife
Einige Versicherer bieten Rechtsanwält:innen auch Sondertarife an. Vorteil dieser Tarife ist nicht nur ein in vielen Fällen rabattierter Beitrag, sondern auch eine verkürzte Gesundheitsprüfung. Für manche Rechtsanwält:innen sind diese Sondertarife der einzige Weg zu einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Zudem erleichtern verkürzte Gesundheitsangaben die Antragstellung und bieten mehr Rechtssicherheit im Leistungsfall.
Lassen Sie sich jetzt kostenlos und unverbindlich von uns beraten. Wir zeigen Ihnen den besten Weg zu Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung mit optimalen Preis-/Leistungs-Verhältnis auf. Terminvereinbarung unter 02131/3831189.