Im frisch gedruckten Koalitionsvertrag findet sich zur lange geplanten und letztlich nur durch Corona von der Großen Koalition nicht auf den Weg gebrachten Rentenversicherungspflicht für Selbständige ein eigener Absatz, zunächst einmal startet man mit der KV:
Zitat: "Wir entlasten Selbstständige dadurch, dass Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung oberhalb der Minijobgrenze nur noch strikt einkommensbezogen erhoben werden."
Diese Verringerung der Beiträge ist für Selbständige schon einmal zu begrüßen. "Das wurde auch Zeit", mag man sagen. Für neue Selbständige wird dieses Geld allerdings direkt auch schon wieder verplant werden müssen, denn es heißt weiter:
"Wir werden für alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, eine Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit einführen. Selbstständige sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, sofern sie nicht im Rahmen eines einfachen und unbürokratischen Opt-Outs ein privates Vorsorgeprodukt wählen."
Hier haben sich SPD und Grüne durchgesetzt: Opting out = "Tust du nichts, bist du in der GRV Bund." Die Trägheit wird hier bei vielen siegen, so dass die Mehrheit neuer Selbständiger zwangsweise Mitglied der GRV Bund werden wird.
Welches Vorsorgeprodukt wird in Frage kommen? Hierzu heißt es weiter:
"Dieses muss insolvenz- und pfändungssicher sein ... Bei jeder Gründung gilt jeweils eine Karenzzeit von zwei Jahren."
Das heißt, die Basisrente wird eine Lösung sein. Bestehende Selbständige können aufatmen, denn für sie gibt es keinen Versicherungszwang. Mit einem Risiko, denn es heißt ja: "Bei JEDER Gründung". Ein neues Gewerbe oder ein beherrschender GGF einer neuen GmbH könnten damit evtl. gemeint sein.
Und junge Selbständige müssen gut aufpassen, dass sie nicht ungewollt im gesetzlichen System landen. Lassen Sie sich daher jetzt unabhängig und unverbindlich beraten - Terminvereinbarung 02131/3831189.